Vorsorge

Den persönlichen abschied selbst bestimmen

Es gibt Themen, mit denen sich die Menschen nicht gern beschäftigen. Dazu gehören besonders Fragen, die den Tod und die Bestattung betreffen.
Aber auch, wenn solche Gedanken oft unangenehm sind, wir alle müssen früher oder später mit ihnen leben. Menschen, die sich in tiefer Trauer befinden, fühlen sich oft überfordert, in solch einer schmerzlichen Situation wichtige Entscheidungen zu treffen.

Ersparen Sie Ihren Angehörigen die schwierige Frage, welche Bestattung Ihren eigenen Vorstellungen entsprochen hätte. Auch Alleinstehende ohne Angehörige können heute ihre Bestattung selbst festlegen.

Mit der Vorsorge haben Sie die Gewissheit, dass alle mit Ihnen zu Lebzeiten getroffenen Vereinbarungen wunschgemäß erfüllt werden.

  • Mit einer Vorsorge legen Sie alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen fest.
  • Alle notwendigen Formalitäten mit den erforderlichen Unterschriften werden vorbereitet.
  • Sie vermeiden, dass Ihre Angehörigen und Freunde zusätzlich belastet werden.
  • Durch Art und Ablauf der Zeremonie spiegelt sich Ihr Lebensweg wider.

Wer trägt die Kosten?

Mit einer Vorsorge klären Sie jetzt schon die Kostenregelung und entlasten so Ihre Angehörigen. Dies kann geschehen durch:

  • Bezahlung im Voraus (Schonvermögen)
  • Ratenzahlung
  • Abschluss einer Sterbegeldversicherung
  • Abtretung einer Versicherung oder eines Sparguthabens
  • Bezahlung erst bei Eintritt des Sterbefalles

Was gehört zu einer Bestattungsvorsorge?

Alle Einzelheiten, die Sie für Ihre Bestattung festlegen, werden vertraglich vereinbart. Zur Vorsorge gehören eine Dokumentenmappe mit einer persönlichen Anerkenntnisurkunde, die Vertragsbestätigung sowie drei Vorsorgeausweise (die Anerkenntnisurkunde ist die schriftliche Verpflichtung der Frieden Bestattungsvorsorge GmbH, alles wie vereinbart auszuführen).

Die Bestattungsvorsorge kann nur durch den Vertragsinhaber geändert werden. Regeln Sie deshalb alles selbst im Voraus!

Lebensgemeinschaften sollten bereits frühzeitig Rechte klären!

Stirbt der geliebte Lebenspartner, steht der Hinterbliebene oftmals vor einem rechtlichen Problem. Wurde die Sorgeberechtigung nicht zu Lebzeiten geklärt, dürfen in erster Linie die nächsten Verwandten und nicht der Lebenspartner die Regelung des letzten Weges übernehmen. Dabei ist es egal, wie lange die
Lebensgemeinschaft bestanden hat. Hier sollte man Abhilfe schaffen: Hat ein Bestattungshaus oder ein Dritter in einem Vertrag mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten die Verpflichtungen des jeweilig Hinterbliebenen geregelt, so gilt dieser als verantwortlich.

Vielen Hinterbliebenen bleibt zu dem Schmerz des Verlustes ein zusätzlicher Streit über die Verantwortlichkeiten erspart! In diesem Sinne empfiehlt es sich auch, gemeinsam eine Bestattungsvorsorge zu treffen. Mit dem Wegfall des Sterbegeldes stellt sich für viele Hinterbliebene ein finanzielles Problem. Bereits zu  Lebzeiten kann jedoch eine Vorsorge den Lebenspartner frei von der Angst um eine Sonderbelastung durch das Ableben des Partners machen, In jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung zu den Möglichkeiten dieser Vorsorge.

Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

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